Beschwerdemanagement

Beschwerdestelle Hessen
1.Präambel
In der Vereinigung der Waldorfkindergärten mit ihren Mitgliedseinrichtungen, Gremien und Organen bilden die Waldorfpädagogik und die Soziale Dreigliederung die Grundlage ihrer Sozialgestalt. Auf dieser Basis wollen wir auch Beschwerden, Konflikte und Differenzen lösen. Dies trägt auch zur Erhaltung und Verbesserung der Qualität in unseren Einrichtungen bei.

2.Ziel
Durch das einrichtungsspezifische Beschwerdemanagement, welches allen Eltern mit Vertragsunterzeichnung ausgehändigt werden sollte, wird in jedem Waldorfkindergarten ein Werkzeug zur Verfügung gestellt, um zwischen den Parteien in geeigneter Weise zu vermitteln, Streit oder Konflikte einvernehmlich beizulegen und damit rechtliche Schritte zu vermeiden.
Sofern die einrichtungsspezifischen Instrumente des Konfliktmanagements, der Supervision und/oder der gemeinsamen Schlichtung zu keinem für alle Seiten befriedigenden Ergebnis geführt werden können wird auf Ebene der Region eine Beschwerdestelle eingerichtet.

3.Beteiligte
An diese Beschwerdestelle können sich wenden:
Alle Mitglieder der Gremien und Organe der Waldorfkindergärten Hessen, Trägervertreter*innen, Mitarbeiter*innen und Eltern der Einrichtungen.

4.Themen
Alle aus den Aufgaben der Beteiligten resultierenden Beschwerden und Konflikte.

5.Rahmen
Die Grundlagen der Bearbeitung in der Beschwerdestelle bilden:
Waldorfpädagogik, Dreigliederung, Anthroposophie, Satzung, Leitbild und Präambel der Vereinigung der Waldorfkindergärten, Leitfaden zur verbindlichen Umsetzung der Qualitätsvereinbarungen, sowie alle geltenden rechtlichen Bestimmungen.

6.Subsidiarität
1.Bei Beschwerden und Konflikten halten sich die Beteiligten zunächst an den internen Beschwerdeweg ihrer Einrichtung.
2.Sollte dies zu keiner Lösung führen kann die Beschwerdestelle der Vereinigung der Waldorfkindergärten Hessen einbezogen werden:
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3.
Sollte dort ebenfalls keine abschließende Klärung erzielt werden, kann auf der nächsten Stufe die Beschwerdestelle der Vereinigung der Waldorfkindergärten Deutschland einbezogen werden.
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7.Einrichtung und Besetzung der Beschwerdestelle
1.Der Regionalrat verantwortet die Beschwerdestelle Hessen. Er sucht die Mitglieder der Beschwerdestelle aus und stellt sie den Mitgliedern auf einer GK vor.
2. Die Mitglieder der Beschwerdestelle verfügen über folgende Kenntnisse und Fähigkeiten:
- Ausbildung in Konfliktbearbeitung (z.B. Mediation, Coaching, Klärungshilfe),
- nachweisbare Kenntnisse rechtlicher Grundlagen,
- Erfahrungen mit der Sozialgestalt
3.Die Mitglieder der Beschwerdestelle haben die Befugnis selbständig und eigenverantwortlich in einem konstruktiven, moderierten Dialog mit allen Beteiligten eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, gegebenenfalls andere Experten hinzuzuziehen aber auch die Bearbeitung zu beenden, wenn eine Einigung nicht möglich erscheint.
4. Aufwendungen der Beschwerdestelle werden aus dem Haushalt der Region Hessen finanziert.
5. Die Mitglieder der Beschwerdestelle machen ihre Arbeit im Regionalrat transparent und berichten allgemein und unter Wahrung der jeweils vereinbarten Vertraulichkeit auf Gesamtkonferenzen von ihrer Tätigkeit.

8.Ablauf des Verfahrens
-Das Anliegen erreicht die Beschwerdestelle schriftlich
-Diese bearbeitet das Anliegen selbst oder übermittelt es im Rahmen der Subsidiarität an die zuständige Stelle
-Festlegung der Bearbeiter*innen
-Bearbeitung
-Abschluss, Dokumentation

 

Stand: 5.3.2024 Beschwerdestelle Hessen